Informationen für Studierende
Studiengänge und ihre Prüfungsordnungen
Die wichtigste Orientierung im Studium für die Wahl der Seminare und Vorlesungen, für die zu erbringenden Prüfungsleistungen, Praktika und weitere Bereiche bietet die Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs. In der jeweiligen Prüfungsordnung sind die Voraussetzungen beschrieben, die für die Anmeldung der Bachelor- oder Master-Arbeit zu erfüllen sind. Das Modulhandbuch enthält eine vollständige Auflistung und Beschreibung aller Module eines Studiengangs. Ebenso enthalten sind allgemeine Angaben zur Prüfungsordnungsversion sowie eine Auflistung des Prüfungs- und Lehrangebots.
Detaillierte Beschreibungen aller an der RWTH studierbaren Studiengänge finden Sie auch auf den Seiten der RWTH. |
Die aktuellen Prüfungsordnungen finden sich unter den Amtlichen Bekanntmachungen der RWTH: Prüfungsordnung B.A. Literatur- und Sprachwissenschaft Prüfungsordnung B.A. Philosophie, Literatur- und Sprachwissenschaft Prüfungsordnung B.A. Lehramt Deutsch GyGe/BK Prüfungsordnung M.A. Literatur- und Sprachwissenschaft Prüfungsordnung M.Ed. Lehramt Deutsch Prüfungsordnung M.A. Germanistische und Allgemeine Literaturwissenschaft Bitte beachten Sie, dass es zu einer Ordnung auch Änderungsordnungen und Berichtigungen geben kann. |
Beratung
Für Fragen, bei denen die Informationen auf den Websites des Instituts, der Philosophischen Fakultät oder der zentralen Studienberatung der RWTH nicht weiterhelfen, gibt es diverse Ansprechpartner und -partnerinnen.
Wenn es um konkrete Probleme bei der Anmeldung zu Seminaren und Vorlesungen in RWTHonline geht, sollte man sich an das entsprechende Campus/RWTHonline-Team wenden.
Handelt es sich um andere organisatorische Fragen, zum Beispiel um einen Wechsel vom Bachelor Literatur- und Sprachwissenschaft in den lehramtsbezogenen Bachelor, helfen die entsprechenden Fachstudienberater und -beraterinnen gerne.
Auch zu Auslandsaufenthalten und Praktika finden Sie Informationen auf unseren Seiten oder denen der Philosophischen Fakultät.
Die für die jeweiligen Studiengänge zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Zentralen Prüfungsamt helfen weiter, wenn es um die Verwaltung der erbrachten Prüfungsleistungen, Probleme bei Anmeldungen zu Prüfungen sowie um die Anmeldung der Bachelor- und Masterarbeiten geht.
Vorziehen von Mastermodulen
Schon vor Abschluss der Bachelorarbeit dürfen Sie unter Umständen Veranstaltungen im Master absolvieren. Wenn im Bachelorstudium bereits 120 CP erreicht sind, ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, einzelne Mastermodule vorzuziehen. Weitere Infos können Ihnen die jeweiligen Fachstudienberater und -beraterinnen für die Masterstudiengänge geben.
Bachelor- und Masterarbeiten
Sobald man die laut Prüfungsordnung erforderliche Zahl an Kreditpunkten erreicht hat, kann die Abschlussarbeit geschrieben werden. Diese muss persönlich beim ZPA angemeldet werden. Neben hilfreicher Beratung gibt es dort das Formular, auf dem der Titel der Arbeit eingetragen und das von den Gutachtern unterschrieben wird. Die Arbeit wird von zwei Lehrkräften begutachtet.
Die Planung der Bachelor- oder Masterarbeit beginnt sinnvollerweise mit Vorüberlegungen zu einem möglichen Thema und der Wahl einer Erstgutachterin oder eines Erstgutachters, die/der die Arbeit betreuen soll. Dabei sollten Sie berücksichtigen, dass für die Betreuung der Bachelorarbeit der Erstgutachter oder die Erstgutachterin mindestens über einen Master- oder Magister-Abschluss verfügen muss. Für die Masterarbeit muss eine Promotion vorliegen.
Lehrmaterialien
Wichtige Lehrmaterialien finden Sie unter Formulare & Ressourcen oder zur jeweiligen Veranstaltung in RWTHmoodle, der zentralen webbasierten Lernplattform der RWTH Aachen.